Dein Recht aufs Mitmachen!
Schülerinnen und Schüler, deren Eltern Arbeitslosengeld II, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben ein Recht auf Bildungs- und Teilhabeleistungen. Auch besteht ein Anspruch aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, wenn zwar die aufgeführten Sozialleistungen nicht bezogen werden, aber spezifische Bedarfe nicht selbst decken können.
Für die folgenden Bedarfe kann ein Antrag auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gestellt werden:
- Mittagsessen in der Schule. Der Eigenanteil der Eltern liegt dann nur noch bei einem Euro pro Essen und Tag.
- Lernförderung, wenn nur dadurch die wesentlichen Lernziele erreicht werden können. Die Schule muss diesen Bedarf bescheinigen.
- für den persönlichen Schulbedarf wird zweimal im Jahr ein maximaler Zuschuss von 70,00 € gewährt.
- Kosten für eintägige Ausflüge oder mehrtägige Klassenfahrten
- Aufwendungen für die Schulbeförderung bei weiteren Schulwegen